Haus- und Platzordnung des Tennis Clubs Bassum e. V.

1.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, Clubhaus und Einrichtung pfleglich zu behandeln.

a) Das Betreten des Clubhauses mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
b) Tennisutensilien sind nicht auf die Tische zu legen. Hierfür sind die Umkleideräume zu benutzen
c) Flaschen und Geschirr sind nach Gebrauch wieder wegzuräumen.
d) Nach Turnieren und Feiern muss das Clubhaus in aufgeräumtem Zustand verlassen werden.
e) Vor Verlassen der Platzanlage sind die Lampen zu löschen und die Außentüren zu verschließen.

2.

Jedes Clubmitglied muss sich verpflichtet fühlen, die Vereinsanlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

3.

Spielberechtigt sind aktive Mitglieder des Clubs, die im Besitz einer Mitgliedskarte sind, die auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

4.

Das Bespielen der Tennisplätze ist nur in Tenniskleidung gestattet. Außerdem ist es möglich, an kühlen Tagen in Trainingsanzügen zu spielen. Das Betreten und Bespielen der Plätze ist nur in Tennisschuhen gestattet.

5. Trainingsmöglichkeit und Spieldauer

Trainingsmöglichkeit ist täglich gegeben.

Die Ballwurfmaschine steht allen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.

Die gekennzeichneten Tennisbälle dürfen nur für die Ballwurfmaschine verwendet werden und sind nach Spielschluss vollzählig zurückzugeben. Die Platzuhren sind generell vor Spielbeginn einzustellen.

Die Spieldauer ist grundsätzlich nicht begrenzt.

Einzel können nur gespielt werden, wenn andere Spieler nicht warten müssen und sind spätestens nach 60 Minuten zu beenden. Bei starker Belegung dürfen nur Doppel gespielt werden, die spätestens nach 90 Minuten beendet sein müssen.

Grundsätzlich haben wartende Spieler bei Neubelegung der Plätze Vorrang vor Spielern, die am gleichen Tage bereits gespielt haben.

Jugendliche die nicht berufstätig sind, dürfen werktags bis 18 Uhr spielen. Samstags, sonntags und an Feiertagen dürfen Jugendliche nur spielen, wenn die Plätze frei sind. Das gilt auch für werktags nach 18 Uhr.

Platz 3 steht den Jugendlichen bevorrechtigt werktags bis 18 Uhr zur Verfügung.

Bei Punktspielen und vom Vorstand genehmigten Turnieren bleiben die benötigten Plätze vom allgemeinen Spielbetrieb ausgeschlossen.

6. Platzpflege

Jedes Mitglied ist für den bespielbaren Zustand der Plätze verantwortlich. Nach Beendigung des Spiels sind alle Spieler verpflichtet:

1. Unebenheiten mit dem Scharrierholz auszugleichen

2. Sprengen

3. Abziehen der Plätze

4. Linien fegen Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.

7. Gastspieler

Nichtmitglieder können die Freiplätze des TC Bassum als Gastspieler nutzen. Gastspieler sind in der Regel nicht ortsansässige Spieler, die durch ein Mitglied eingewiesen werden. Das einweisende Mitglied hat den Namen des Gastspielers vor Spielbeginn in die ausgelegte Liste einzutragen und zeichnet mit seinem Namen für den Tagesbeitrag verantwortlich.

Gastspieler können maximal an 4 Tagen pro Saison am Spielbetrieb teilnehmen. Die Gastspielgebühr beträgt EUR 10,00 pro Person und Tag; für Kinder und Jugendliche EUR 5,00 pro Person und Tag.

8. Allgemeines

Kinder, die nicht Tennis spielen, dürfen die Spielfelder nur in Begleitung betreten (Unfallgefahr).

Bei Spielbetrieb dürfen die Plätze nur am Zaun entlang betreten werden.

Bei Punktspielen und Turnieren dürfen die Spielfelder nur bei Seitenwechsel betreten werden.

Alle Tennisspieler sind verpflichtet, sich an diese Haus- und Platzordnung zu halten.

Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich gestattet. Die Hunde sind jedoch an der Leine zu führen.

Clubräume (Halle und Freiplatzanlage), Spielfelder, Kinderspielplatzeinrichtungen und sanitäre Anlagen, dürfen nicht mit Hunden betreten werden.

Bei wiederholten Verstößen gegen diese Haus- und Platzordnung ist der Vorstand berechtigt, Platzsperren von 1-4 Wochen auszusprechen.

Bassum, den 3. März 2006

TC Bassum e.V.
Der Vorstand